Kettenverträge – unerlaubte Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen

Podcast
Hocknkabinett
  • kettenverträge
    30:02

Das könnte Sie auch interessieren

audio
26:37 Min.
Arbeitskräfteüberlassung - was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachten müssen, die als Leiharbeiter beschäftigt sind
audio
57:00 Min.
Autobus Ultima Speranza - Verena Mermer im Gespräch mit Sibylle Hamann
audio
48:48 Min.
Wie entwickelt sich Österreichs Sexualpolitik?
audio
26:59 Min.
Begegnungen schaffen Jobs
audio
27:18 Min.
Jobwechsel - Worauf ArbeitnehmerInnen achten sollten

Die Arbeiterkammer Wien vertritt zur Zeit einen Arbeitsrechtsfall vor dem Europäischen Gerichtshof: Eine Chemikerin arbeitete knapp zwölf Jahre lang an einer Universität in der Forschung. Jedes Jahr musste sie darum bangen, dass ihr Arbeitsvertrag für ein weiteres Jahr verlängert wird. Nach zwölf Jahren hieß es schließlich: „Es ist kein Geld mehr da.“ Und der Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert.
Die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen ist laut Universitätsgesetz nur eine begrenzte Zeit lang erlaubt. Sonst entsteht ein unzulässiger sogenannter Kettenarbeitsvertrag, der in Wirklichkeit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist.
Über diese Kettenverträge und warum die Arbeiterkammer gute Chancen sieht, dass dieses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unfaire Vertragssystem bald auch an den Universitäten der Vergangenheit angehören könnte – darüber spreche ich in der heutigen Sendung mit Wolfgang Kozak, Arbeitsrechtsexperte der Arbeiterkammer Wien.

Schreibe einen Kommentar