In Österreich gibt es über tausend Betriebe, die selbst nichts produzieren, sondern anderen Firmen Arbeitskräfte überlassen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind also bei dieser Leih-Firma angestellt, arbeiten tatsächlich aber in einem anderen Betrieb. Wie diese sogenannte Arbeitskräfteüberlassung rechtlich geregelt ist und worauf Menschen, die in so einem Arbeitsverhältnis stehen, achten müssen, erklärt in der heutigen Sendung Christoph Täubel, Arbeitsrechtsexperte von der Arbeiterkammer Wien-Liesing.
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Arbeitskräfteüberlassung – was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachten müssen, die als Leiharbeiter beschäftigt sind
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Arbeitskräfteüberlassung
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Medieninhaber*in
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Produziert
12. September 2019
Veröffentlicht
12. September 2019
Redakteur*innen
Stefan Wolfinger
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