Teil 6 – Trans* victims of NS after the „Anschluss“

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  • QG 06
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Obwohl §129Ib illegale sexuelle Handlungen verfolgte, wurden Transvestismus und geschlechtsuntypische Verhaltensweisen zunehmend als Beweis für widernatürliche Unzucht angesehen, was nach dem Anschluss zu Verurteilungen nach §129Ib führte. Die Verfolgung von trans* Personen hing von mehreren Faktoren ab: soziale Stellung, Rasse, Arbeitsfähigkeit und damit zusammenhängend dem Nutzen für die Volksgemeinschaft, sowie der sexuellen Orientierung. Die Geschichte von trans* Personen ist komplex, sodass Einzelfallanalysen notwendig sind. Diese verfolgen das Ziel zu verstehen, wie und warum trans* / cross-dressing / gender non-conforming Identitäten und Verhaltensweisen die Verurteilung beeinflussten.

Der Vortrag von Zavier Nunn findet in Englischer Sprache statt.

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