„Architekt(ur) der Österreichischen Bundesverfassung“

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Die grundlegenden Bestimmungen über den Aufbau des Staates, der Demokratie
und der Gerichtsbarkeit sind im Bundes-Verfassungsgesetz, welches am 1. Oktober
1920 beschlossen wurde, verankert. Dieses Grundgesetz der Ersten Republik in Österreich war das Ergebnis langwieriger Abstimmungsprozesse zwischen Vertretern
des Bundes und der Länder, das schließlich von den Parteien als größtmöglicher
Kompromiss beschlossen wurde. Es bildet den „Kern“ der Bundesverfassung, die außerdem noch aus einer Reihe weiterer Bestimmungen, wie insbesondere der Europäischen Menschenrechtskonvention oder dem Staatsgrundgesetz aus dem Jahr
1867 besteht.
Die Grundarchitektur des bis heute geltenden Bundes-Verfassungsgesetzes wurde
im Wesentlichen vom Rechtswissenschaftler Hans Kelsen bestimmt. Zeitgerecht zum
100-jährigen Jubiläum der Verfassung wurde von Thomas Olechowski eine Biografie
über das bewegte Leben dieses wohl bedeutendsten Rechtsphilosophen des 20.
Jahrhunderts aufgelegt. Rund 15 Jahre „gönnte“ sich der Wiener Rechtshistoriker,
um, gemeinsam mit seinem Team, die umfangreiche Lebensgeschichte und das wissenschaftliche Wirken von Hans Kelsen, in einer gut lesbaren Form, aufzulegen. In
einer detailreichen Darstellung liegt nun eine Biografie auf, die der Bedeutung von
Kelsen gerecht wird.
Im Studiogespräch erläutert der Rechtshistoriker Univ.-Prof. Dr. Thomas Olechowski,
die sozialpolitischen Gegebenheiten der Verfassungswerdung, worin die Besonderheiten dieses damals modernsten Verfassungsgesetztes liegt und welchen bedeutenden Anteil daran ihr „Architekt“ Hans Kelsen hatte.

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